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Mordermittlung – Fiktion und Realität
Ein kleiner Einblick in die reale Polizeiarbeit

Ein Gastbeitrag von Mara Laue

Der Ablauf einer Mordermittlung

WICHTIG: Polizeigesetz ist Bundesländersache. Das heißt, dass die Dienst- und Ermittlungsvorschriften bis auf einige allgemeingültige Dinge von Land zu Land und manchmal sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind.

Ein der Polizei gemeldeter Leichenfund wird erst einmal wertneutral als „Todesfall“ bzw. „Leichenfund“ behandelt und auch so bezeichnet. Stellt sich heraus, dass „Fremdverschulden“ vorliegt, wird der Todesfall zum „Tötungsdelikt“, wobei immer noch offen bleibt, ob es sich um einen vom Täter schuldhaft verursachten Unfall, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder tatsächlich Mord handelt.

Erst wenn aufgrund der Spurenlage (oder Zeugenaussagen oder einem Geständnis) mit größter Wahrscheinlichkeit vom Vorsatz des Täters ausgegangen werden kann, wird der Fall zu einem „Mordfall“.
Irgendwann nach der Tat wird der Tote von jemandem gefunden, der/die dann die Bereitschaftspolizei über Rufnummer 110 über den Leichenfund informiert. Die Polizei bittet den Finder, vor Ort auf deren Eintreffen zu warten. Danach rückt ein Streifenwagen mit in der Regel (mindestens) 2 Beamten aus und nimmt den Tatort in Augenschein. Dabei wird zunächst nur festgestellt, ob es sich – soweit auf den ersten Blick erkennbar – um einen Unfall, einen Selbstmord oder „Fremdeinwirkung“ handelt. Ist Letzteres der Fall, wird das zuständige  Kriminalkommissariat verständigt.

Dieses Kommissariat hat von Ort zu Ort bzw. Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen z. B. Fachkommissariat 1, kurz FK 1 (Niedersachen), Kriminalkommissariat 11, kurz KK 11 (NRW) oder Dezernat 11 (Sachsen). Diese Abteilungen ermitteln aber keinesfalls nur bei Mord – dieses Verbrechen kommt sooo häufig nun doch nicht vor – sondern auch bei Entführungen, Brandermittlungen, Bandenkriminalität, Vermisstensachen, Sexualdelikten, Kindesmisshandlungen u. a.

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Geschieht der Leichenfund in der Nacht, wird der zuständige Ermittler aus dem Bett geklingelt, der Bereitschaftsdienst hat. Der KDD = Kriminaldauerdienst, der für die Nachtschicht zuständig ist, existiert nur in relativ wenigen Großstädten. In allen anderen halten die zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Beamten nach Dienstschluss ihre Telefone/Handys empfangsbereit, um notfalls in der Nacht zum Tatort zu eilen.

Steht fest, dass es sich um Mord handelt, wird eine Mordkommission – kurz MK– (in Niedersachsen Moko) gegründet, die aus Beamten verschiedener Abteilungen besteht. Je nachdem welchen mutmaßlichen oder offensichtlichen Hintergrund die Tat hat, werden auch Beamte aus den für Raub, organisierte Kriminalität oder anderen Abteilungen mit einbezogen sowie fast immer ein Pressesprecher, der auch bei den zweimal täglich stattfindenden Dienstbesprechungen anwesend ist.

Eine Mordkommission besteht immer aus einem relativ großen Stab von Leuten. Wie viele eingesetzt werden, hängt vom Fall ab; aber es sind in jedem Fall sehr viel mehr als nur die 3 bis 4, die in den Filmen und den meisten Büchern als „vollständige“ MK präsentiert werden. Ihre Zahl liegt IMMER im zweistelligen Bereich. Ein erfahrener Ermittler wird (in der Regel vom Dienststellenleiter) zum Leiter der MK ernannt und ist offizieller Ermittlungsleiter. Dieser stellt den Rest des Ermittlungsteams zusammen, wobei aber jedes Teammitglied Vorschläge machen kann, wer noch mit dabei sein sollte.

Übrigens: Eine ständige Mordkommission in immer derselben Besetzung, wie uns das in nahezu allen Krimiserien vorgegaukelt wird, gibt es in Deutschland nicht. Für jeden Einzelfall wird eine eigene MK gebildet. Darin kommen zwar ab und zu immer wieder dieselben Kollegen zusammen, aber die Gesamtbesetzung wechselt. Auch ist der MK-Leiter nicht immer derselbe.

Eine „Soko“ ist eine Sonderkommission, die ausschließlich für besondere Fälle (z.B. Entführungen) oder für alle mit einem bestimmten Fallkomplex zusammenhängenden Fälle gebildet und nach dem Abschluss dieses einen Falles/Fallkomplexes wieder aufgelöst wird. Sie ist personell erheblich größer als eine Moko und besteht manchmal aus den MKs verschiedener Städte. Die „Soko“s aus den gleichnamigen Fernsehserien sind in Wahrheit nichts anderes als stinknormale (personell unterbesetzte) Mordkommissionen.

Nach dem Fund der Leiche werden die Zeugen befragt. Augenzeugen werden zunächst vor Ort interviewt, die dann später zur Unterzeichnung eines entsprechenden Protokolls ins Präsidium kommen müssen. Wenn es keine Augenzeugen gibt, wird eine Haus-zu-Haus-Befragung durchgeführt (wenn der Mord in bewohnter Gegend geschah), bei der etliche Beamte mit Schreibblöcken bewaffnet sämtliche Anwohner/Nachbarn befragen. Anhand der Spuren und der Befragungen verdichtet sich dann ein Bild, das auf den/die Täter/innen hinweist. Sind genug Beweise zusammengetragen, erfolgt eine Vernehmung (siehe Teil 3) und evt. eine Festnahem. Der Staatsanwalt entscheidet dann über die Anklageerhebung.

Ermittlungen (nicht nur bei Mord) werden grundsätzlich IMMER im Team erledigt. Den klassischen Einzelermittler à la Kommissar Maigret gibt es schon lange nicht mehr. (Selbst Privatermittler arbeiten so gut wie nie allein.)

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Die Ermittlungen bzw. die spätere Beweisführung läuft ab nach den berühmten „6 W“ = Wer hat Was, Wann, Wie, Warum und Womit getan? (evt. auch noch „mit wem“) Anders ausgedrückt: der mutmaßliche Täter muss sowohl die Gelegenheit zur Tat wie auch ein Motiv dafür haben und in der Lage gewesen sein, sie zu begehen. Er muss also zur Tatzeit vor Ort gewesen sein (können), einen handfesten Grund für die Tat haben, und er muss von seinen Kenntnissen, Lebensumständen, Zugangsmöglichkeiten zum Tatwerkzeug und körperlichen Möglichkeiten her in der Lage gewesen sein, die Tat zu begehen. Nur eins dieser Dinge reicht für eine Beschuldigung bzw. Festnahme nicht aus. Der berühmte Satz aus dem Vorspann einer (nebenbei grauenhaften!) Vorabendkrimiserie „Sie haben ein Motiv und kein Alibi!“ ist nach realem Recht und Gesetz zwar ein Grund für einen Anfangsverdacht, rechtfertig aber noch lange keine Festnahme. Und der im Zorn vor Zeugen geäußerte Satz „Ich bring ihn um!“ allein (!) hat in der Realität noch niemanden in U-Haft und meistens noch nicht mal in Verdacht gebracht.

Die Ermittler setzen sich in der Regel zweimal täglich – morgens und nachmittags/abends – zur Dienstbesprechung zusammen, in denen sie sich gemeinsam über die Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen austauschen. In der Zeit dazwischen trägt jeder Ermittler seine Erkenntnisse in seinen PC ein. Die Computer einer Dienststelle sind alle miteinander vernetzt, so dass jeder Ermittler jederzeit den aktuellen Stand des Falls abrufen kann (und das auch mehrmals täglich tut).

Herrin des gesamten Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Die Beamten der Moko sind nichts anderes als (Achtung: Amtsdeutsch!) „Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft“. Der zuständige Staatsanwalt kann auch die Ermittlungsrichtung vorgeben, d. h. bestimmen, gegen wen ermittelt wird und gegen wen nicht (mehr). Er/sie wird ständig über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten. In einigen Städten ist es üblich, dass er sogar bei den Dienstbesprechungen anwesend ist. Dies ist aber optional.

Ist der Täter gefasst, endet die Arbeit der Moko aber noch lange nicht. Es werden in den folgenden Wochen (!) alle Beweise überprüft, ob sie tatsächlich zwingend auf den mutmaßlichen Mörder hinweisen oder ob noch andere Personen infrage kommen. Schon mancher Verdächtige hat aus Angst, um jemanden zu decken oder anderen Motiven heraus ein falsches Geständnis abgelegt. Handelt es sich bei dem Mord nicht um z. B. eine Beziehungstat, wird das Schema der Tat auch mit anderen Taten bundesweit abgeglichen, um zu prüfen, ob der Täter nicht vielleicht ein Serienmörder ist. Ist die Beweiskette lückenlos, wird sie schriftlich und bildlich so aufgearbeitet, dass sie für den Richter logisch nachvollziehbar ist und keine Fragen/Unklarheiten offen bleiben. Diese Aufbereitung dauert ca. 2 bis 4 Wochen (je nach Fall), in Einzelfällen (z. B. im Fall „Mirko“) auch sehr viel länger.

Bei einer Mordermittlung beträgt die Arbeitszeit jedes einzelnen Mitglieds der Mordkommission 12 –bis 16 Stunden TÄGLICH an 7 Tagen in der Woche. Urlaube, Geburtstagsfeten, Jubiläumfeiern usw. sind dann vorläufig gestrichen. Einzige Ausnahme: Hochzeitstermine müssen NICHT verschoben werden, die Hochzeitsreise aber schon.

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Der Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung der Autorin Mara Laue hier veröffentlicht. Er ist Lektionstext ihrer Schreibkurse. Weitere Lektionen gibt es zu folgenden Themen:

1. Der trügerische Schein der Fiktion 1
2. Der Ablauf einer Mordermittlung 4
2.1 Feststellung der Identität/Anschrift 7
2.2 Grenzübergreifende Ermittlungen 8
3. Tatortarbeit 11
4. Obduktion 13
5. Vernehmung und Befragung 16
5.1 Aufzeichnung 18
6. Festnahme 20
7. Hausdurchsuchung 22
8. Waffenrecht 24
9. Der verliebte Kommissar 26
10. Wissenswertes und Interessantes 27
11. Nachwort 31
12. Literaturverzeichnis/Quellennachweis 32

 

Mara Laue

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