Nunmehr ist es gesetzlich verbrieft: Bücher sind Kulturgut, E-Books hingegen einfach nur Dienstleistung. Hm – da fragt man sich, was geht im Kopf der Leute vor, die solche Gesetze machen und juristisch bestätigen.
Mehr dazu hier Urteil des Bundesfinanzhofs
![Bücher sind Kulturgut, E-Books Diensteistung ...?](http://by-arp.de/wp-content/uploads/2016/02/Frauen-02.jpg)